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Allgemeiner Studierendenausschuss

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Fachschaftsrätekonferenz (FSRK)

Die FSRK tagt mindestens zwei mal im Semester.
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Ordentliche FSRKs im SoSe 2024:

  • Do, 23.05.2024 (Raum 9, Ha 33)
  • Do, 20.06.2024 (Raum 9, Ha 33)
  • Do, 25.07.2024 (Raum 9, Ha 33)

Gegen die Wiedereinführung des Ordnungsrecht über die Studierenden in Berlin! – 17. BerlHG Novelle verhindern

17.04.24 • admin_asta

Berlin. 17.04.2024

Die Berliner Regierungskoalition hat es sich zum Ziel gesetzt, Ordnungsrecht über die Studierenden – unter anderem die Zwangsexmatrikulation als Ordnungsmaßnahme – noch vor Ostern in das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) einzuführen. Im Eilverfahren soll nun der schwerwiegendste und repressivste Eingriff in die politische Teilhabe der Studierenden seit über 50 Jahren durchgedrückt werden. 
 

Wir sind fassungslos darüber, dass uns als Landesastenkonferenz lediglich 4 Werktage in der Prüfungsphase eingeräumt wurden, um hierzu Stellung zu beziehen. Unser Antrag auf eine Verlängerung dieser Frist wurde von der Senatsverwaltung abgelehnt. Es entsteht der Eindruck, als sei versucht worden, uns Studierende vorsätzlich aus dem Prozess auszuschließen. Wir kritisieren, in welchem Ausmaß hier unter dem Vorwand des Schutzes marginalisierter Studierender autoritäre Politik gemacht wird. Nicht nur offenbart dieses Verfahren ein klares Demokratiedefizit des Berliner Senats, auch der Gesetzentwurf selbst ist inhaltlich abzulehnen. Dies haben wir in unserer Stellungnahme gegenüber der Senatsverwaltung für Wissenschaft deutlich gemacht, die wir nachfolgend veröffentlichen. 

Verfehltes Ziel: Einfallstor für das Gesinnungsordnungsrecht

„SPD und CDU wollen mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf nicht nur das alte Ordnungsrecht von vor 2021 wieder einführen. Der im Eilverfahren eingebrachte, sehr weitreichende und vage Entwurf wird jegliche politische Teilhabe der Berliner Studierenden zukünftig massivst einschränken. Er geht dabei in seinem repressiven Gehalt weit über das alte Ordnungsrecht von 2021 hinaus. “ sagt Ali Mehrens (Referent für Lehre und Studium - HU). Der Gesetzesvorschlag ist - trotz wiederholter gegenteiliger Beteuerungen der Wissenschaftssenatorin - ein Einfallstor für ein Gesinnungsordnungsrecht. Dabei ist zu betonen, dass alle der vorgeschlagenen Ordnungsmaßnahmen repressiv wirken. Studierende, deren Finanzierung oder Aufenthaltsstatus von der Immatrikulation abhängt, sind von den Auswirkungen besonders betroffen. 
 

"Es wird deutlich, dass die Motivation des Senats in erster Linie eine öffentlichkeitswirksame Selbstinszenierung als besonders hart durchgreifende Regierung ist und nicht der unbedingt notwendige Schutz marginalisierter Studierender." führt Gabriel Tiedje (Referent für Hochschulpolitik - TU) weiter aus. 
 

Geplante BerlHG Novelle: Handwerkliche Mängel und übereiltes Verfahren 

Der vorgelegte Gesetzesentwurf verletzt mehrere Verfassungsgrundsätze und führt an den Universitäten eine Sonderstrafjustiz ein. Er weist gravierende handwerkliche Mängel auf – zentral zu nennen sind hierbei vor allem fehlende Verfahrensvorschriften und ein unbestimmter, ausufernder Gewaltbegriff. Der Gesetzesvorschlag ist an keiner Stelle geeignet, den begründeten Zweck - die Sicherstellung eines sicheren Raumes für Studierende frei von Diskriminierung und Gewalt - zu erreichen. 

Ordnungsrechtliche Maßnahmen – insbesondere Zwangsexmatrikulationen – stellen einen schweren (Grundrechts-)Eingriff dar. Das ist insbesondere der Fall, da die vorgelegten Tatbestände so weit sind, dass jegliche politische Aktionen von Studierenden betroffen sein können – von Veranstaltungsstörungen, über das Aufhängen von Plakaten bis zu öffentlichen Äußerungen über Dozierende könnte alles erfasst sein.

„Umso skandalöser ist es, dass wir als Landesastenkonferenz (LAK), der zentralen Interessensvertretung der Berliner Studierendenschaften, kaum Zeit hatten, um zur 17. BerlHG Novelle Stellung zu beziehen. Hier zeigt sich, welchen Wert die Berliner Regierung auf demokratische Prozesse und die Meinung der Studierenden legt.“ ergänzt Luca Schenk (Referent für Hochschulpolitik - HU) abschließend.

Der Gesetzentwurf ist aus allen genannten Gründen dringend abzulehnen. Wir rufen die Berliner Studierenden auf, sich zu informieren und gemeinsam mit uns gegen diesen repressiven Vorschlag zu kämpfen!

- die Landesastenkonferenz Berlin -

Die Stellungnahme der LAK zur Vorgelegten BerlHG Novelle des Berliner Senats findet ihr hier.

Gegen die Wiedereinführung des Ordnungsrechts an Berliner Hochschulen

16.04.24 • admin_asta

Liebe Studierende,

wir möchten euch über die aktuellen Entwicklungen informieren: Der Berliner Senat plant das Ordnungsrecht (§16) wieder einzuführen, was zu einer massiven Ausweitung politischer Repressionsmöglichkeiten führen könnte, bis hin zur Exmatrikulation. Dies stellt den gravierendsten Eingriff in die Rechte der Studierenden seit Jahrzehnten dar und wird zur Zeit in kürzester Zeit vorangetrieben. Dadurch wird politischer Protest an Universitäten erheblich behindert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht.

Das Studierendenparlament der UdK spricht sich klar gegen den Vorschlag zur Wiederherstellung des Ordnungsrechts an Berliner Hochschulen aus. Statt auf Ordnungsmaßnahmen setzen wir auf den Bildungsauftrag der Universitäten und die Förderung von Diskurs und notwendigen Debatten.

Wir schließen uns den Statements der Landes Asten Konferenz (LAK), des AStA der TU Berlin, RefRat der HU und des AStA der FU an. Alle diese studentischen Gremien warnen einstimmig vor den Gefahren dieses Gesetzentwurfs. Exmatrikulationen als Ordnungsmaßnahmen sind anfällig für Missbrauch und Diskriminierung. Ihre Wiedereinführung lehnen wir entschieden ab.

Wir plädieren für einen umfassenden Ansatz, der Forschung, Sensibilisierung, Schulungen und den Ausbau von Anlaufstellen umfasst, anstatt einer Einführung und Durchsetzung von Ordnungsmaßnahmen.

Wir appellieren an Professor*innen, Studierende, Beschäftigte der Universität und die Hochschulverwaltung, sich gegen die Gesetzesänderung auszusprechen. Die Nichtbeachtung der Studierenden, mangelnde Transparenz und Unklarheiten in den Definitionen von Ordnung und Störung verstärken unsere Bedenken. Eine sorgfältige Abwägung der kurz- und langfristigen Auswirkungen ist erforderlich. Jede Berührung der bestehenden Regelungen erfordert einen öffentlichen sowie hochschulinternen Diskurs, der insbesondere die in der Antidiskriminierungsarbeit aktiven Gremien und Initiativen an der Hochschule (und die Studierenden) mit einbezieht.

Weitere Informationen sind hier verfügbar:

Mit solidarischen Grüßen,
euer StuPa & AStA