Berlin. 17.04.2024
Die Berliner Regierungskoalition hat es sich zum Ziel gesetzt, Ordnungsrecht über die Studierenden – unter anderem die Zwangsexmatrikulation als Ordnungsmaßnahme – noch vor Ostern in das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) einzuführen. Im Eilverfahren soll nun der schwerwiegendste und repressivste Eingriff in die politische Teilhabe der Studierenden seit über 50 Jahren durchgedrückt werden.
Wir sind fassungslos darüber, dass uns als Landesastenkonferenz lediglich 4 Werktage in der Prüfungsphase eingeräumt wurden, um hierzu Stellung zu beziehen. Unser Antrag auf eine Verlängerung dieser Frist wurde von der Senatsverwaltung abgelehnt. Es entsteht der Eindruck, als sei versucht worden, uns Studierende vorsätzlich aus dem Prozess auszuschließen. Wir kritisieren, in welchem Ausmaß hier unter dem Vorwand des Schutzes marginalisierter Studierender autoritäre Politik gemacht wird. Nicht nur offenbart dieses Verfahren ein klares Demokratiedefizit des Berliner Senats, auch der Gesetzentwurf selbst ist inhaltlich abzulehnen. Dies haben wir in unserer Stellungnahme gegenüber der Senatsverwaltung für Wissenschaft deutlich gemacht, die wir nachfolgend veröffentlichen.
Verfehltes Ziel: Einfallstor für das Gesinnungsordnungsrecht
„SPD und CDU wollen mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf nicht nur das alte Ordnungsrecht von vor 2021 wieder einführen. Der im Eilverfahren eingebrachte, sehr weitreichende und vage Entwurf wird jegliche politische Teilhabe der Berliner Studierenden zukünftig massivst einschränken. Er geht dabei in seinem repressiven Gehalt weit über das alte Ordnungsrecht von 2021 hinaus. “ sagt Ali Mehrens (Referent für Lehre und Studium - HU). Der Gesetzesvorschlag ist - trotz wiederholter gegenteiliger Beteuerungen der Wissenschaftssenatorin - ein Einfallstor für ein Gesinnungsordnungsrecht. Dabei ist zu betonen, dass alle der vorgeschlagenen Ordnungsmaßnahmen repressiv wirken. Studierende, deren Finanzierung oder Aufenthaltsstatus von der Immatrikulation abhängt, sind von den Auswirkungen besonders betroffen.
"Es wird deutlich, dass die Motivation des Senats in erster Linie eine öffentlichkeitswirksame Selbstinszenierung als besonders hart durchgreifende Regierung ist und nicht der unbedingt notwendige Schutz marginalisierter Studierender." führt Gabriel Tiedje (Referent für Hochschulpolitik - TU) weiter aus.
Geplante BerlHG Novelle: Handwerkliche Mängel und übereiltes Verfahren
Der vorgelegte Gesetzesentwurf verletzt mehrere Verfassungsgrundsätze und führt an den Universitäten eine Sonderstrafjustiz ein. Er weist gravierende handwerkliche Mängel auf – zentral zu nennen sind hierbei vor allem fehlende Verfahrensvorschriften und ein unbestimmter, ausufernder Gewaltbegriff. Der Gesetzesvorschlag ist an keiner Stelle geeignet, den begründeten Zweck - die Sicherstellung eines sicheren Raumes für Studierende frei von Diskriminierung und Gewalt - zu erreichen.
Ordnungsrechtliche Maßnahmen – insbesondere Zwangsexmatrikulationen – stellen einen schweren (Grundrechts-)Eingriff dar. Das ist insbesondere der Fall, da die vorgelegten Tatbestände so weit sind, dass jegliche politische Aktionen von Studierenden betroffen sein können – von Veranstaltungsstörungen, über das Aufhängen von Plakaten bis zu öffentlichen Äußerungen über Dozierende könnte alles erfasst sein.
„Umso skandalöser ist es, dass wir als Landesastenkonferenz (LAK), der zentralen Interessensvertretung der Berliner Studierendenschaften, kaum Zeit hatten, um zur 17. BerlHG Novelle Stellung zu beziehen. Hier zeigt sich, welchen Wert die Berliner Regierung auf demokratische Prozesse und die Meinung der Studierenden legt.“ ergänzt Luca Schenk (Referent für Hochschulpolitik - HU) abschließend.
Der Gesetzentwurf ist aus allen genannten Gründen dringend abzulehnen. Wir rufen die Berliner Studierenden auf, sich zu informieren und gemeinsam mit uns gegen diesen repressiven Vorschlag zu kämpfen!
- die Landesastenkonferenz Berlin -
Die Stellungnahme der LAK zur Vorgelegten BerlHG Novelle des Berliner Senats findet ihr hier.