Antrag auf Zuschuss
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Semesterticketbüro
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Straße des 17. Juni 135
D-10623 Berlin-Charlottenburg
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E-Mail: semesterticket@asta.tu-berlin.de
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Technische Universität Berlin
I A STB Semesterticketbüro
Straße des 17. Juni 135
D-10623 Berlin
Kein Geld für's Semesterticket? Wir helfen!
An der UdK haben Studierende mit wenig Einkommen die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Kosten des Semestertickets zu erhalten.
Wer kann einen Antrag stellen?
Alle Studierenden der UdK können einen Antrag stellen, wenn sie wenigstens ein Viertel Jahr vor Antragsstellung in Deutschland gelebt haben.
Wie hoch ist die finanzielle Hilfe?
Die Höhe der Hilfe richtet sich nach der Anzahl der Anträge und dem Grad der finanziellen Notlage. In den letzten Semestern wurde aber jeweils der volle Ticketpreis ausgezahlt. Die Hilfe wird rückwirkend gezahlt. Du musst also leider zunächst das Ticket bezahlen.
Welche Voraussetzungen muss ich für einen Antrag erfüllen?
Die größten Chancen auf diese Hilfe haben alle, die Kinder haben oder schwanger sind, die aus nicht EU-Ländern kommen, die besondere medizinische Kosten haben (z.B. eine Brille, eine Lebensmittelunverträglichkeit, eine Behinderung) oder schlicht besonders wenig Geld.
Weitere Antragsgründe sind das Verfassen von Abschlussarbeiten (auch praktische), Pflichtpraktika, Gerichtskosten oder eine Erwerbsminderung.
Auf den Seiten unseres gemeinsamen Semesterticketbüros mit der TU Berlin findest du weitere Antragsgründe und das Antragsformular mit ausführlichen Erklärungen.
Wie wird über den Antrag entschieden?
Die Berechnung deines Antrags ist ähnlich wie die für das Wohngeld. Sie beruht auf einer gesetzlichen Satzung. Wir vergleichen sämtliches Geld, das du in einem halben Jahr bekommen hast, mit deinen Ausgaben für Miete, Strom und Krankenkasse. Vom Einkommen können teilweise Kosten wie Mietkaution, Kredittilgung, KiTa-Gebühren, Studiengebühren und Materialkosten (Pinsel, Guitarrensaiten, Knöpfe, aber keine Bücher, Hard- und Software, Instrumente) abgesetzt werden.
Ohne besondere Härtegründe darf eine Person ohne Kinder 55% des aktuellen ALG2-Regelbedarfs übrig haben. Das sind im Jahr 2018 228.8 Euro. Mit einem Härtegrund liegt die Grenze bei 100% des ALG2-Regelbedarfs, also 416,- Euro.
Das sieht dann beispielsweise so aus:
Du bekommst BAföG, arbeitest und deine Oma leiht dir Geld. Insgesamt 700,- Euro.
Du zahlst für Miete, Strom und Gas insgesamt 300,- Euro und für Krankenversicherung 80,- Euro. Jeden Monat kaufst du für 50,- Euro Farben und Leinwände.
700 € (Einkommen)-300 € (Unterkunft)-80 € (Krankenversicherung)-50 € (Materialkosten)=280 €.
Weil 280,- Euro mehr sind als 228,80 Euro würde dein Antrag ohne Härtegrund abgelehnt werden, mit Härtegrund würde er genehmigt werden. Denn 280,- Euro sind weniger als 416,- Euro.
Wenn du ein Kind hast und alleinerziehend bist, dürftest du mit den selben Ausgaben 1243,- Euro verdienen. Studierende mit Kind sollen also nach dem Willen des Studierendenparlaments möglichst immer einen Zuschuss bekommen.
Wann kann ich einen Antrag stellen?
Die Antragsfrist endet immer am Tag der Rückmeldung für das Folgesemester. Den Antrag für das Sommersesterticket musst du also Mitte Februar abgeben, den Antrag für das Wintersemester Mitte Juli.
Wie ist der Berechnungszeitraum?
Wir berechnen deinen Antrag auf Grundlage des vorangegangenen halben Jahres vor der Antragsstellung. Dies sind im Wintersemester die Monate Februar bis Juli und im Sommersemester die Monate August bis Januar. Das liegt daran, dass du diese zeit nutzen oder nicht nutzen konntest, um Geld für das Ticket im nächsten Semester zu sparen.
Woher kommt das Geld für den Zuschuss?
Jedes Semester zahlen alle Studierenden zwei Prozent des Ticketpreises in einen Fonds ein, um damit Kommiliton*innen zu helfen, die nicht genügend Geld haben, um das Semesterticket zu bezahlen. Dieses Geld wird ausschließlich für diese Hilfe benutzt.
Wo stelle ich einen Antrag?
Wer einen Antrag auf Zuschuss stellen möchte, sollte sich auf jeden Fall im Semesterticketbüro beraten lassen. Wir helfen dir gerne und sind genau zu diesem Zweck da. So können eventuelle Fragen gleich im Voraus geklärt und die Bearbeitungszeit verkürzt werden.
Du findest das Büro im Hauptgebäude der TU Berlin, Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin.
Wenn du persönlich vorbei kommst, empfiehlt sich der Fahrstuhl in den 2. Stock.
Anrufen kannst du unter 030 314 28 0 38.
Mailen kannst du an semesterticket@asta.tu-berlin.de
Wo finde ich die Sprechzeiten?
Auf der Webseite des Semesterticketbüros findest du Formulare und Öffnungszeiten sowie aktuelle Mitteilungen.