Rechtsgrundlagen

Der AStA und das StuPa agieren aufgrund der §§ 18-20 des Berliner Hochschulgesetzes und unter Einhaltung des Landeshaushaltsordnung und der haushaltstechnischen Richtlinien in ihren jeweils akutellen Fassungen. Aufgrund dieser darf das StuPa Satzungen und Ordnungen erlassen, die der Genehmigungspflicht durch den/die Präsident*in der UdK Berlin unterliegen. Sie werden im Anzeiger der UdK Berlin veröffentlicht. 

Berliner Hochschulgesetz

Wahlordnung zu den Wahlen für das Studierendenparlament

Geschäftsordnung des Studierendenparlaments

Semesterticketsatzung (nicht-amtliche Lesefassung)

Sozialfondssatzung zum Semesterticket (1. Änderung, 2. Änderung)

Sozialfondssatzung (nicht-amtliche Lesefassung)

Beitragsordnung der Studierendenschaft

Finanzordnung der Studierendenschaft