Fachschaften

Wenn dein Studiengang noch keinen FSR hat und du gemeinsam mit Kommiliton*innen einen FSR gründen willst, hilft dir gern unser Vernetzungsreferat

Die Studierenden eines Studiengangs bilden gemeinsam eine Fachschaft. Diese Fachschaften können eine Interessenvertretung, den Fachschaftsrat, wählen. Fachschaften können sich aber auch studiengangsübergreifend oder standortorientiert bilden. Fachschaftsräte, kurz FSR, müssen aus mindestens 3 Mitgliedern bestehen und werden von einer Vollversammlung der Fachschaft auf ein Jahr gewählt. Sie beraten in Fragen des Studiums, der Lehre und der Prüfungen. Außerdem wird ihnen eine vermittelnde Position zwischen Professor*innen, Studierenden und den Gremien der UdK, vor allem denen der Fakultät, zu teil. Eine besondere Aufgabe der Fachschaftsräte ist die Betreuung der Erstsemester. Die Fachschaftsräte verfügen zudem über ein Budget, das ihnen von der UdK gestellt wird. Mit diesem können beispielsweise Projekte gefördert, Studierende unterstützt und Veranstaltungen durchgeführt werden.

Finanzen

Die Fachschaftsräte sind vom Haushalt der Studierendenschaft  finanziell unabhängig, da ihre Budgets freundlicherweise auf jährlichen Schenkungen aus dem Haushalt der Hochschule beruhen, für die wir als Studierende aufgrund der finanziellen Entlastung sehr dankbar sind. Überschüsse fließen in den Hochschulhaushalt wieder zurück. Der Rahmen der Verausgabung der Fachschaftsräte wird durch das Referat für Vernetzung moderiert. Über die Aufteilung der Gelder entscheidet die FSRK. Jeder FSR hat dabei eine Stimme. Ein Teil des Budgets verbleibt in einem Dachbetrag, aus dem die FSRK interdisziplinäre Projekte fördert und/oder solche, die das Budget eines einzelnen Fachschaftsrat übersteigen.

Auf der FSRK werden studiengangsübergreifende Projekte und Vorhaben unterstützt sowie Initiativen von Studierenden deren Studiengänge nicht von Fachschaftsräten vertreten werden. Alle Fachschaftsräte (FSR) können über ein Budget frei verfügen, dass sich aus einem Sockelbetrag je FSR und einer Pro-Kopf-Pauschale für alle vom FSR vertretenen Studierenden zusammensetzt. Alle FSR verfügen zusammen über ca. 40.000 Euro. Dieses Geld können die Fachschaftsräte frei verwenden und beispielsweise studentische Projekte fördern, Workshops und Einführungsveranstaltungen durchführen oder zusätzliche Lehrangebote oder Anschaffungen finanzieren.