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Allgemeiner Studierendenausschuss

Der AStA ist derzeit nur stark eingeschränkt erreichbar. Das Studierenden-Parlament (StuPa) arbeitet mit Hochdruck daran, den AStA neu zu besetzen und aufzubauen. Sie stehen für dich in Kontakt unter stupa@asta-udk-berlin.de.

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Fachschaftsrätekonferenz (FSRK)

Die FSRK tagt mindestens zwei mal im Semester.
nächste Sitzungstermine:

Ordentliche FSRKs im SoSe 2024:

  • Do, 23.05.2024 (Raum 9, Ha 33)
  • Do, 20.06.2024 (Raum 9, Ha 33)
  • Do, 25.07.2024 (Raum 9, Ha 33)

Gegen die Wiedereinführung des Ordnungsrecht über die Studierenden in Berlin! – 17. BerlHG Novelle verhindern

17.04.24 • admin_asta

Berlin. 17.04.2024

Die Berliner Regierungskoalition hat es sich zum Ziel gesetzt, Ordnungsrecht über die Studierenden – unter anderem die Zwangsexmatrikulation als Ordnungsmaßnahme – noch vor Ostern in das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) einzuführen. Im Eilverfahren soll nun der schwerwiegendste und repressivste Eingriff in die politische Teilhabe der Studierenden seit über 50 Jahren durchgedrückt werden. 
 

Wir sind fassungslos darüber, dass uns als Landesastenkonferenz lediglich 4 Werktage in der Prüfungsphase eingeräumt wurden, um hierzu Stellung zu beziehen. Unser Antrag auf eine Verlängerung dieser Frist wurde von der Senatsverwaltung abgelehnt. Es entsteht der Eindruck, als sei versucht worden, uns Studierende vorsätzlich aus dem Prozess auszuschließen. Wir kritisieren, in welchem Ausmaß hier unter dem Vorwand des Schutzes marginalisierter Studierender autoritäre Politik gemacht wird. Nicht nur offenbart dieses Verfahren ein klares Demokratiedefizit des Berliner Senats, auch der Gesetzentwurf selbst ist inhaltlich abzulehnen. Dies haben wir in unserer Stellungnahme gegenüber der Senatsverwaltung für Wissenschaft deutlich gemacht, die wir nachfolgend veröffentlichen. 

Verfehltes Ziel: Einfallstor für das Gesinnungsordnungsrecht

„SPD und CDU wollen mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf nicht nur das alte Ordnungsrecht von vor 2021 wieder einführen. Der im Eilverfahren eingebrachte, sehr weitreichende und vage Entwurf wird jegliche politische Teilhabe der Berliner Studierenden zukünftig massivst einschränken. Er geht dabei in seinem repressiven Gehalt weit über das alte Ordnungsrecht von 2021 hinaus. “ sagt Ali Mehrens (Referent für Lehre und Studium - HU). Der Gesetzesvorschlag ist - trotz wiederholter gegenteiliger Beteuerungen der Wissenschaftssenatorin - ein Einfallstor für ein Gesinnungsordnungsrecht. Dabei ist zu betonen, dass alle der vorgeschlagenen Ordnungsmaßnahmen repressiv wirken. Studierende, deren Finanzierung oder Aufenthaltsstatus von der Immatrikulation abhängt, sind von den Auswirkungen besonders betroffen. 
 

"Es wird deutlich, dass die Motivation des Senats in erster Linie eine öffentlichkeitswirksame Selbstinszenierung als besonders hart durchgreifende Regierung ist und nicht der unbedingt notwendige Schutz marginalisierter Studierender." führt Gabriel Tiedje (Referent für Hochschulpolitik - TU) weiter aus. 
 

Geplante BerlHG Novelle: Handwerkliche Mängel und übereiltes Verfahren 

Der vorgelegte Gesetzesentwurf verletzt mehrere Verfassungsgrundsätze und führt an den Universitäten eine Sonderstrafjustiz ein. Er weist gravierende handwerkliche Mängel auf – zentral zu nennen sind hierbei vor allem fehlende Verfahrensvorschriften und ein unbestimmter, ausufernder Gewaltbegriff. Der Gesetzesvorschlag ist an keiner Stelle geeignet, den begründeten Zweck - die Sicherstellung eines sicheren Raumes für Studierende frei von Diskriminierung und Gewalt - zu erreichen. 

Ordnungsrechtliche Maßnahmen – insbesondere Zwangsexmatrikulationen – stellen einen schweren (Grundrechts-)Eingriff dar. Das ist insbesondere der Fall, da die vorgelegten Tatbestände so weit sind, dass jegliche politische Aktionen von Studierenden betroffen sein können – von Veranstaltungsstörungen, über das Aufhängen von Plakaten bis zu öffentlichen Äußerungen über Dozierende könnte alles erfasst sein.

„Umso skandalöser ist es, dass wir als Landesastenkonferenz (LAK), der zentralen Interessensvertretung der Berliner Studierendenschaften, kaum Zeit hatten, um zur 17. BerlHG Novelle Stellung zu beziehen. Hier zeigt sich, welchen Wert die Berliner Regierung auf demokratische Prozesse und die Meinung der Studierenden legt.“ ergänzt Luca Schenk (Referent für Hochschulpolitik - HU) abschließend.

Der Gesetzentwurf ist aus allen genannten Gründen dringend abzulehnen. Wir rufen die Berliner Studierenden auf, sich zu informieren und gemeinsam mit uns gegen diesen repressiven Vorschlag zu kämpfen!

- die Landesastenkonferenz Berlin -

Die Stellungnahme der LAK zur Vorgelegten BerlHG Novelle des Berliner Senats findet ihr hier.

Gegen die Wiedereinführung des Ordnungsrechts an Berliner Hochschulen

16.04.24 • admin_asta

Liebe Studierende,

wir möchten euch über die aktuellen Entwicklungen informieren: Der Berliner Senat plant das Ordnungsrecht (§16) wieder einzuführen, was zu einer massiven Ausweitung politischer Repressionsmöglichkeiten führen könnte, bis hin zur Exmatrikulation. Dies stellt den gravierendsten Eingriff in die Rechte der Studierenden seit Jahrzehnten dar und wird zur Zeit in kürzester Zeit vorangetrieben. Dadurch wird politischer Protest an Universitäten erheblich behindert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht.

Das Studierendenparlament der UdK spricht sich klar gegen den Vorschlag zur Wiederherstellung des Ordnungsrechts an Berliner Hochschulen aus. Statt auf Ordnungsmaßnahmen setzen wir auf den Bildungsauftrag der Universitäten und die Förderung von Diskurs und notwendigen Debatten.

Wir schließen uns den Statements der Landes Asten Konferenz (LAK), des AStA der TU Berlin, RefRat der HU und des AStA der FU an. Alle diese studentischen Gremien warnen einstimmig vor den Gefahren dieses Gesetzentwurfs. Exmatrikulationen als Ordnungsmaßnahmen sind anfällig für Missbrauch und Diskriminierung. Ihre Wiedereinführung lehnen wir entschieden ab.

Wir plädieren für einen umfassenden Ansatz, der Forschung, Sensibilisierung, Schulungen und den Ausbau von Anlaufstellen umfasst, anstatt einer Einführung und Durchsetzung von Ordnungsmaßnahmen.

Wir appellieren an Professor*innen, Studierende, Beschäftigte der Universität und die Hochschulverwaltung, sich gegen die Gesetzesänderung auszusprechen. Die Nichtbeachtung der Studierenden, mangelnde Transparenz und Unklarheiten in den Definitionen von Ordnung und Störung verstärken unsere Bedenken. Eine sorgfältige Abwägung der kurz- und langfristigen Auswirkungen ist erforderlich. Jede Berührung der bestehenden Regelungen erfordert einen öffentlichen sowie hochschulinternen Diskurs, der insbesondere die in der Antidiskriminierungsarbeit aktiven Gremien und Initiativen an der Hochschule (und die Studierenden) mit einbezieht.

Weitere Informationen sind hier verfügbar:

Mit solidarischen Grüßen,
euer StuPa & AStA

ÖPNV - wie geht es weiter mit dem Semesterticket

02.10.23 • admin_asta

Liebe Student*innen,

Seit Oktober ist euer Semesterticket an der UdK nicht mehr gültig.

Die HU und FU haben sich dazu entschieden, das Semesterticket weiterlaufen zu lassen. Dies ist in unserem Fall nicht möglich gewesen. Die Gründe dafür sind im vorherigen Artikel beschrieben.
Dazu der Hinweis für Lehramtsstudent*innen: Ein Semesterticket kann nicht bei der Zweituni beantragt werden.

Bitte achtet darauf, dass jede Fahrt ohne gültigen Fahrschein bei Kontrollen eine Geldbuße von 60€ sowie strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen kann. Aus rechtlicher Sicht wird hier von „Erschleichen von Leistungen“ gesprochen.

Für das aktuelle Semester könnt ihr beim VBB bzw. BVG eine eigene Fahrkarte käuflich erwerben. Dabei habt ihr u.a. folgende Auswahlmöglichkeiten:

  • D(eutschland)-Ticket: Deutschlandweit im Nahverkehr gültig. Preis: 49,-€ (ein Fahrrad oder Kinder sind hier nicht mit inbegriffen)
  • Einzelfahrausweise: Einzelne Tickets können für Kurzstrecken (ab 2,20€), längere Strecken (ab 3,20€) oder etwas günstiger als 4-Fahrten-Karte (ab 10€) gekauft werden.
  • Fahrradkarte: Fahrräder im Bereich Berlin ABC mitnehmen. Preis: ab 12,-€ im Monat (mehr Infos hier: https://www.bvg.de/de/abos-und-tickets/alle-tickets#Fahrräder)
  • Kinder bis 6 Jahre fahren grundsätzlich kostenlos mit. Für ältere Kinder empfehlen wir eigene Recherchen, da es hier Abstufungen und Unterschiede bei der Mitnahmeregelung gibt.

Sonderfall Upgrade-Variante: Es gibt einige Personen, bei denen weiterhin die Gebühr für das Upgrade Ticket (von Semesterticket auf D-Ticket) abgebucht wurde. Dieses Upgrade-Ticket besitzt keine Gültigkeit, da es nur in Kombination mit einem Semesterticket gilt.
Der VBB und der Vertragspartner wird hierzu noch kontaktiert - eine Lösung zu diesem Fehler erfolgt zeitnah.

Das Semesterticket ist bis mindestens Ende des Wintersemesters ausgesetzt. Ob es danach eine Lösung geben wird, ist fraglich - die Verkehrssenatorin ist mit anderen „Baustellen“ beschäftigt und auch mit der Senatorin für Wissenschaft kommt erst in diesem Monat ein erstes Gespräch zustande. Verhandlungen auf Bundesebene über ein einheitliches Student*innenticket werden hinter verschlossenen Türen ohne die Beteiligung von Student*innen geführt - ohne Ergebnis.

Die momentane Situation für Student*innen ist mehr als besorgniserregend. In Zeiten von schwachem Bafög, steigenden Mieten und Unterhaltskosten, ist ein fehlendes Semesterticket nur die Spitze der politischen Ignoranz.
Die einzige Lösung hierfür ist das Mitwirken in hochschulpolitischen Gremien. Dies sorgt für Gewicht in Verhandlungen mit dem Berliner Senat und der Bundespolitik. Im WiSe 23/24 sollen wieder Wahlen für das Studierendenparlament (kurz StuPa) abgehalten werden. Stellt euch auf oder geht zumindest zur Wahlurne und stimmt für eure Kommiliton*innen.

Ein erfolgreiches Semester und alles Gute wünscht euch euer ehemaliger AStA

Kein Semesterticket ab WiSe 23/24

22.06.23 • admin_asta

Liebe Student*innen,

vor kurzer Zeit habt ihr eine Aufforderung zur Rückmeldung vom IPA der UdK erhalten. Der hier enthaltene Semestertbeitrag liegt aktuell bei 117,29€. Das ist deutlich weniger als sonst. Der Grund: es wird kein Semesterticket mehr enthalten sein. Ab dem kommenden Semester gibt es daher kein ÖPNV-Ticket, mit dem ihr euch in Berlin frei bewegen könnt. 

Der offizielle Grund hierfür: Es konnte kein Semestertiketvertrag zwischen dem AStA der UdK Berlin und dem VBB geschlossen werden. Dies ist kein Einzelfall - fast alle anderen Asten haben die gleiche Entscheidung getroffen. 

Die Entscheidung gegen das Semesterticket ist jedoch vielschichtig. Folgende Gründe möchten wir euch in dieser Entscheidung mitgeben:

  1. Der AStA der UdK ist nicht mehr aktiv - die verbleibenden Mitglieder haben keine offiziellen Befugnisse mehr und dürfen daher keine Verträge für die Student*innenschaft unterschreiben. Auch die UdK darf dies nicht für die Student*innen entscheiden und ist lediglich für die Umsetzung der Beschlüsse zwischen AStA und VBB zuständig.
  2. Das 49,-€ Ticket (D-Ticket) ist ein neues Modell, welches eine attraktive finanzielle Alternative zum Semesterticket (ca. 33€ pro Monat) bietet. Während das Semesterticket dauerhaft bezogen werden muss, kann das D-Ticket monatlich gekündigt werden. 
  3. Viele Student*innen (die z.B. Wohngeld beziehen) könnten von einem 29,-€ bzw. 9,-€ Ticket profitieren, welches im Berliner Senat diskutiert wird. Auch hier ist der Preis günstiger und flexibler als beim Semesterticket.
  4. Der entscheidende Punkt (auch für alle anderen Asten) ist aber folgender: Laut dem letzten vorhandenen juristischen Gutachten zum Semesterticket, ist ein Solidarmodell nur dann legitim, sofern der Preis ca. 50%, höchstens 60% von einem vergleichbaren ÖPNV-Ticket kostet. Dies ist mit dem D-Ticket schon nicht mehr der Fall - wobei die Leistungen im D-Ticket sogar noch sehr viel umfangreicher sind. Ohne die juristische Legitimität besteht die Möglichkeit, dass Student*innen gegen das Solidarmodell Semesterticket klagen. Im schlimmsten Fall müsste der gesamte Ablauf um das Semesterticket rückabgewickelt werden. Die entstehenden Kosten würde der AStA tragen. Diesem Risiko hätten wir uns in jedem Fall nicht ausgesetzt.

Das Solidarmodell Semesterticket wird auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Wir fordern von der Politik im Land Berlin und im Bund eine klare und schnelle Regelung für günstige ÖPNV-Tickets. Hierfür sind wir mit dem FZS dabei, das D-Ticket für Student*innen zu vergünstigen und werden im Sommer zu Gesprächen mit Wissenschafts- und Verkehrssenatorin im Land Berlin zusammenkommen. 

Der Beitrag zum Solidaritätsfonds wird ebenfalls ausgesetzt. Dies ist anders nicht möglich, da der Solidaritätsfonds vertraglich an das Solidarmodell Semesterticket geknüpft ist. 

Der Beitrag zum Semesterticketbüro bleibt bestehen, damit die restlichen Anträge vom aktuellen Semester bearbeitet werden können. 

Was für ein Ticket muss ich jetzt kaufen?

Infomaterial zu den möglichen Tickets für Student*innen folgen im Sommer.

Was kann ich sonst noch tun?

Wir brauchen eine starke Student*innengemeinschaft, um unsere Forderungen rund um das Solidarmodell wieder zurückzubringen. In hochschulpolitischen Gremien mitzuarbeiten ist hier ein wichtiger Schritt. Deshalb bitten wir darum, dass ihr euch für das Studierendenparlament ("StuPa") bewerbt oder Kommiliton*innen unterstützt und wählt. Infos dazu werden folgen.

Warum macht die UdK nichts?

Die UdK ist lediglich dafür verantwortlich, dass der Prozess des Semestertickets funktioniert. Für grundlegende vertragliche Angelegenheiten ist der AStA, der VBB und das Land Berlin zuständig. 

Wieso war das Semesterticket letztes Semester möglich?

Im letzten Semester war zum Zeitpunkt des Vertragsschluss noch nicht klar, ob und wann das D-Ticket kommt. Zudem hat uns das Wissenschafts- und Verkehrsministerium aus dem alten Senat einen höheren einmaligen Zuschuss gezahlt, der das Solidarmodell legitimiert hat. Dies ist für das kommende Semester aufgrund des neuen Berliner Senats, der Einarbeitung der neuen Senator*innen und den jeweiligen Interessen der Parteien nicht vorgesehen.