VBB-Semestertickets von WS 19/20 werden weiter akzeptiert

Es werden VBB-Semestertickets für das Wintersemester 2019/20, die am 31.03.2020 ablaufen, weiter als Fahrausweis zur Nutzung des ÖPNV akzeptiert. Die Regelung gilt vorerst bis einschließlich 30.04.2020. Voraussetzung ist, dass gleichzeitig eine Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2020 vorgelegt werden kann.

Für Studienanfänger*innen im Sommersemester 2020, die von der Hochschule kein VBB-Semesterticket erhalten haben bzw. werden, können wir derzeit keine Lösung anbieten. Wir gehen davon aus, dass in der nächsten Zeit keine Fahrtanlässe bei der Personengruppe bestehen werden. An den meisten Hochschulen finden keine Präsenzvorlesungen mehr statt und Mensen, Bibliotheken sowie andere öffentliche Bereiche sind nicht mehr zugänglich. Deshalb müssen wir darauf hinweisen, dass alle Studienanfänger*innen ohne gültiges Semesterticket, sich bei Fahrtanlass ein Ticket kaufen müssen. Eine Erstattung für diese gekauften Tickets ist bisher nicht vorgesehen, Immatrikulationsbescheinigungen werden nicht als Ersatz-Ticket anerkannt.

Können VBB-Semestertickets bei Verlust nicht ersetzt werden, muss bei Fahrtanlass ebenfalls ein Ticket gekauft werden. Eine Erstattung für diese gekauften Tickets ist bisher nicht vorgesehen, Immatrikulationsbescheinigungen alleine werden nicht als Ersatz-Ticket anerkannt.

Diese Regelung wurde erst einmal bis einschließlich 30.04.2020 getroffen. Mitte April 2020 wird die Situation neu bewertet. Wir werden Sie dann erneut benachrichtigen.