Studentische Gremienmitglieder

Bei Fragen zur Gremienmitgliedsschaft, Hilfe beim kontaktieren der studentischen Mitglieder oder bei Interesse, selbst Gremienmitglied zu werden, wendet euch bitte an der Referat für Vernetzung und Interdisziplinarität.

E-Mail: vernetzung@asta-udk-berlin.de

Bei den Kommissionen des Akademischen Senats hat das Studierendenparlament ein Vorschlagsrecht. Um Mitglied in einer dieser Kommissionen zu werden, könnt ihr euch also auch an den StuPa-Vorsitz wenden.

E-Mail: stupa@asta-udk-berlin.de

Die Gremien der Universität werden paritätisch besetzt, das heißt verschiedene Mitgliedergruppen erhalten eine feste Anzahl an Sitzen.

Im Hochschulsystem Berlins gibt es 4 Mitgliedergruppen:
Gruppe I – Hochschullehrer_innen (Professor_innen, Gast-/Junior-/Honorar- und außerplanmäßige Professor_innen, Hochschul- und Privatdozent_innen)
Gruppe II – Akademische Mitarbeiter_innen (Künstlerische und wissenschaftliche Mitarbeiter_innen, Lehrbeauftragte, Gastdozent_innen, Lehrkräfte für besondere Aufgaben)
Gruppe III – Studierende (Eingeschriebene Studierende, sofern sie ihre Mitgliedsrechte nicht an einer anderen Berliner Hochschule ausüben, Doktoran_innen)
Gruppe IV – Sonstige Mitarbeiter_innen (Werkstattleiter_innen, Verwaltungsangestellte, etc.)

Die meisten Gremien sind so besetzt, dass die Hochschullehrer_innen (Gruppe I) immer die Mehrheit haben, also über 50% der Stimmen/Sitze. Es gibt aber auch Ausnahmen. Außerdem sind in so gut wie allen Gremien studentische Mitglieder (Gruppe III) vertreten. Diese sollen, wie der AStA, die Meinung und Interessen der Studierenden vertreten. Anders als der AStA haben diese aber ein ordentliches Stimmrecht wie alle anderen Gremienmitglieder auch. Der AStA nimmt an Gremiensitzungen nur mit beratender Stimme teil, er hat Rede- und Antragsrecht, darf aber nicht mit über Entscheidungen abstimmen. 
Deshalb ist es so wichtig, dass sich immer genügend motivierte Studierende finden, die sich aktiv in der Hochschulpolitik einbringen wollen. Außerdem versucht der AStA, eng mit den studentischen Gremienmitgliedern zusammenzuarbeiten, um bestmöglich die Studierendeninteressen vertreten zu können.

Die Universitätsgremien werden in regelmäßig stattfindenden Wahlen besetzt. Normalerweise ist das alle zwei Jahre. Dabei wählen alle Universitätsmitglieder die Kandidat_innen, die sich in ihrer jeweiligen Mitgliedergruppe aufgestellt haben. Die Studierenden (Mitgliedergruppe III) wählen also nur die Studierenden, die für das jeweilige Gremium kandidieren (und nicht die Professor_innen beispielsweise).

Für die Mitgliedschaft in einem UdK-Gremium bekommt man eine offizielle Bestätigung von der Verwaltung. Diese muss angefordert werden. Die Bestätigung über studentisches Engagement kann beim BAföG, bei der Krankenkasse, für Stipendien und zum länger studieren hilfreich sein. Außerdem wird für jede Teilnahme an einer Gremiensitzung ein Sitzungsgeld von 20 EUR (gemäß HSGVO) vergeben.