Academic Senate

Auf der UdK-Webseite: Akademischer Senat

Der AStA wird im Akademischen Senat (AS) mit Antrags- und Rederecht durch das hochschulpolitsche Referat vertreten. 

Der AS ist das höchste Gremium der universitären Selbstverwaltung. Ihm gehören 19 Mitglieder (10 Professor*innen, 3 akademische Mitarbeiter*innen, 3 Studierende und 3 nicht-akademische Mitarbeiter*innen) an, die von ihren jeweiligen Gruppen für zwei Jahre gewählt werden. Der Präsident oder die Präsidentin leitet den AS, hat aber ebenso wenig Stimmrecht wie der AStA, der den AS berät. Auch die Frauenbeauftragte, die Dekan*innen und der Personalrat haben eine beratende Funktion für den AS und können an allen Sitzungen teilnehmen. 

Der AS muss allen Berufungen von Professor*innen sowie allen Studien- und Prüfungsordnungen zustimmen, darüber hinaus hat er laut Selbstbeschreibung folgende Aufgaben:

Der Akademische Senat als Parlament der Universität der Künste Berlin berät, diskutiert und beschließt Vorlagen, bezogen auf hochschulpolitische Themen wie:

  • Haushalt
  • Personalangelegenheiten
  • Frauenförderung
  • Studium, Lehre und Prüfungen
  • Forschung und Förderung des wissenschaftlichen und des künstlerischen Nachwuchses
  • Hochschulentwicklung und -ausstattung
  • Vorschlag zur Wahl der Präsidentin, des Präsidenten oder der Vizepräsidentin, des Vizepräsidenten
  • Vorschläge für die Einrichtung, Veränderung und Aufhebung von Fakultäten und anderen Organisationseinheiten
  • Vorschläge für die Bildung hochschulübergreifender Zentren
  • Erlass von Satzungen, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist

Die Sitzungen sind außer bei Personalangelegenheiten hochschulöffentlich. Ihr könnt also jederzeit als Gäste bei Sitzungen anwesend sein. Die Termine findet ihr hier