Wohngeldberatung

Unser Sozialreferat berät dich gerne zum Thema Wohngeld und hilft dir auch den recht komplizierten Antrag auszufüllen. 

Diesen findest du für Berlin hier.

Kontakt
Referat für Soziales
E-Mail: soziales@asta-udk-berlin.de

Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist ein monatlicher Zuschuss zu den Mietkosten, der vom Staat gezahlt wird.


Wer kann einen Antrag stellen?
Studierende, die keine Sozialleistungen (ALG I und II oder BAFöG) erhalten, können Wohngeld beantragen. Dem Antrag ist in jedem Fall ein BAFöG-Negativ-Bescheid beizufügen.

Außerdem musst du bereits eigene Einkünfte haben, die es möglich machen, dass du überleben kannst. Dies kann Gehalt sein, aber auch Unterstützungszahlungen oder Kredite. Als Richtwert sollte gelten, dass du über ca. 2/3 vom ALG2-Regelsatz monatlich für Lebensmittel und Kleindung verfügen kannst. Das sind ca. 270,- Euro.


Können ausländische Studierende Wohngeld beantragen?
Studierende aus Ländern der EU können genauso wie deutsche Studierende Wohngeld beantragen.

Studierende aus Nicht-EU-Ländern mit gültigem Aufenthaltstitel können Wohngeld beantragen. Allerdings besteht dann die Gefahr, dass ich Aufenthaltstitel nicht verlängert wird.


Wo kann ich den Antrag stellen?
Die Antragsformulare findest du in einer Internetsuche nach „Wohngeld Berlin“. Den Antrag selbst stellst du bei deinem Bürgeramt. Die Bearbeitung dauert leider ewig.

Die Anträge sind leider nicht sehr übersichtlich. Wir helfen dir gern beim Ausfüllen. Schreibe dazu eine E-Mail an soziales@asta-udk-berlin.de


Welche Nachweise müssen dem Antrag beigefügt werden?
Für den Antrag benötigt ihr mindestens folgende Nachweise:

  • Verdienstbescheinigungen (druckt dir deine Personalstelle aus)

  • Krankenversicherungsnachweis (Kontoauszug)

  • Mietvertrag

  • Mietquittung für den letzten Monat

  • BAFöG-Negativ-Bescheid

  • Studierendenausweis

  • ggf. Geburtsurkunde deiner Kinder


Wie bekomme ich einen BAFöG-Negativ-Bescheid?
Wenn du dem Grunde nach nicht mehr BAFöG-berechtigt bist, weil du dein Studienfach im 3. Fachsemester gewechselt hast, nicht mehr in Regelstudienzeit studierst oder die Altergrenze überschritten hast, reicht es eine E-Mail mit einem Scan deiner Studienbescheinigung an das BAFöG-Amt zu schicken und um einen Negativ-Bescheid zu bitten. Diesen erhälst du oftmals innerhalb einer Woche.

Wenn dies nicht auf dich zutrifft, du aber weißt, dass du aufgrund des Einkommens deiner Eltern etc. kein BAFöG erhalten würdest, musst du einen gängigen Antrag stellen, damit er abgelehnt wird.


Wie hoch ist die finanzielle Hilfe?
Der Berechung liegt eine komplizierte Formel zugrunde. Sie ist abhängig von der Höhe deiner Kaltmiete, dem Bezirk, in dem du lebst, deinem Einkommen und deinen Ausgaben (Krankenversicherung, Steuern, Rentenvorsoge, Unterhalt).

Wenn deine Kaltmiete beispielsweise 220,- Euro beträgt und du 600,- Euro verdienst und Krankenversicherung zahlst, erhälst du ca. 100,- Euro Wohngeld im Monat.

Im Internet findest auch den Wohngeldrechner.


Wie ist der Berechnungszeitraum?
Für das Wohngeld wird ein durchschnittliches Einkommen aus dem letzten Jahr errechnet, es sei denn, dein Einkommen ändert sich um mehr als 15% nach der Antragsstellung.

Ein Bescheid behält meistens ein halbes Jahr seine Gültigkeit.