FAQ für studentische Beschäftigte
FAQ für studentische Beschäftigte
Wie melde ich mich krank?
Du schreibst der Person, bei der du direkt angestellt bist und der Personalabteilung per E-Mail. Eine Übersicht über die Kontakte bei der Personalabteilung findest du hier:
Buchstaben A – He: pers21[ät]intra.udk-berlin.de
Buchstaben Hi - Po: pers22[ät]@intra.udk-berlin.de
Buchstaben Pr-Z: pers23[ät]@intra.udk-berlin.de
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Wie beantrage ich Urlaub?
Du meldest deinen Urlaub bei der Person an, bei der du direkt angestellt bist.
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Wie viel Urlaub steht mir zu?
Der Urlaubsanspruch richtet sich nach dem Tarifvertrag TV Stud III.
An sich beträgt der Urlaub bei einer Verteilung der Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche 30 Arbeitstage insgesamt 6 Wochen, das heißt eine Vollzeitstelle erhält 6 Wochen Urlaub.
Die meisten studentischen Verträge sind jedoch nicht Vollzeit, sollte ein stud. Besch. weniger als 5 Tage pro Woche arbeiten, so wird der Urlaub anteilig runtergerechnet.
z.B. bei einem Arbeitstag pro Woche sind es nur noch 6 Tage Urlaub. Da du aber nur einen Tag die Woche arbeitest, hast du damit dann aber auch 6 Wochen frei.
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Ab wann müssen Stundenzettel geführt werden und wo gebe ich sie ab?
Du musst ab dem Zeitpunkt deiner Einstellung monatlich einen Stundenzettel führen und bei der Person abgeben, bei der du direkt angestellt bist.
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Wo erhält man einen Stundenzettel?
Hier ist eine Vorlage.
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Wie verfügbar muss ich im Urlaub sein?
Im Urlaub muss man nicht verfügbar für seine Arbeitsstelle sein und auch nicht die Arbeitszeit nachholen.
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Ändert sich etwas an meiner Krankenversicherung durch mein Beschäftigung?
Wenn du familienversichert bist, darfst du maximal 556 Euro insgesamt pro Monat verdienen. Verdienst du mehr, musst du deine Krankenversicherung selbst zahlen. Für Studierende unter 30 kostet das in der Regel um die 90 Euro im Monat.
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Was passiert, wenn ich Überstunden habe? Kann das ausgezahlt werden?
Es dürfen keine Überstunden geleistet werden. Es gilt die vertraglich vereinbarte monatliche Arbeitszeit. Dementsprechend erfolgt auch keine Auszahlung und Verrechnung von Überstunden.