Antrag auf Befreiung

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Semesterticketbüro
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Straße des 17. Juni 135
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E-Mail: semesterticket@asta.tu-berlin.de

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Grundsätzlich sind alle Studierenden der UdK Berlin verpflichtet, das Semesterticket zu zahlen. In bestimmten Fällen seid Ihr aber automatisch von der Beitragspflicht ausgenommen. Das regelt dann alles das Immatrikulations- und Prüfungsamt (IPA), ihr braucht euch um nichts weiter kümmern.

Außerdem gibt es Gründe, aufgrund derer Ihr euch auf Antrag befreien lassen könnt. Dazu müsst ihr dann einen Befreiungsantrag ausfüllen und mit den entsprechenden Nachweisen im Semesterticket-Büro abgeben.

Geregelt werden diese Fälle in der Semesterticket-Satzung.

Automatisch werden vom IPA von der Beitragspflicht ausgenommen:

  1. Studierende, die nicht Mitglied der UdK Berlin oder der Studierendenschaft sind (Neben-, Gasthörer).
    Erledigt das IPA automatisch.
  2. Studierende, die auch an einer anderen Hochschule des Landes Berlin oder Brandenburg immatrikuliert sind und dort ihre Beiträge zahlen (Doppelimmatrikulation)
    Erledigt das IPA automatisch.
  3. Schwerbehinderte, die einen Ausweis besitzen, der sie zu kostenloser Beförderung berechtigt
    Erledigt das IPA NICHT automatisch. Ihr müsst einmalig eine Farbkopie des Behindertenausweis im Immatrikulations-Büro abgeben.

Auf Antrag im Semesterticket-Büro werden für ein oder mehrere Semester von der Beitragspflicht befreit:

  1. Kranke oder behinderte Studierende, die deswegen in einem Semester den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können (Attest notwendig)
  2. Studierende, die sich für mindestens drei zusammenhängende Monate des Semesters aus studienbedingten Gründen außerhalb des Bereichs Berlin ABC aufhalten (zum Beispiel Auslandssemester)
  3. Studierende in Ergänzungs-, Zusatz-, Aufbaustudiengängen, in einem Teilzeitstudium, einem weiterbildenden Studium, weiterbildene Masterstudiengänge, Promotionsstudierende oder weitere Studienmöglichkeiten.
  4. Studierende im Urlaubssemester. Achtung: Wer den Antrag erst nach Semesterbeginn stellt, bekommt bereits angebrochene Monate der Gültigkeitsdauer anteilig nicht mehr erstattet!

Exmatrikulation
Bei Exmatrikulation während des laufenden Semesters wird für jeden vollen Monat, den das Ticket nicht mehr genutzt wird, ein Sechstel des Semesterticketbeitrags erstattet. Diese Rückerstattung regelt das IPA. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Rückgabe des Studierendenausweises.

Immatrikulation erst nach Semesterbeginn
Wer erst mehr als einen vollen Monat nach Semesterbeginn immatrikuliert wird, bekommt für jeden vollen Monat, den das Ticket nicht genutzt werden konnte, ein Sechstel des Semesterticketbeitrags erstattet. Für diese Rückerstattung müsst ihr ins Semesterticket-Büro kommen und einen Antrag stellen.

Achtung: Wer sich von der Beitragspflicht befreien lässt, bekommt auch kein Semesterticket! Auf dem Studierendenausweis wird dann nicht der Vermerk „VBB Semesterticket“ angebracht und er gilt dann auch nicht als Fahrausweis.

Wer seinen Antrag auf Befreiung erst nach Ende des Rückmeldeschluss stellt, muss in der Regel den Semesterticketbeitrag erst zahlen und bekommt im Falle der Bewilligung nachträglich den Betrag zurückerstattet. Um sicher zu gehen, dass euer Antrag rechtzeitig bearbeitet wird, reicht diesen bitte mindestens 3 Wochen vor Rückmeldeschluss ein. Andernfalls können wir nicht garantieren, ihn noch rechtzeitig bearbeiten zu können.