Präsidentschaftswahlen an der UdK Berlin 2019

Positionspapier
Präsidentschaftswahl an der UdK Berlin 2019
 
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Das Berliner Hochschulgesetz räumt den Präsident*innen der Universitäten Berlins weitreichende Befugnisse ein. Daher ist ein personeller Wechsel an der Spitze der Hochschulen eine Richtungsentscheidung, die wir als Studierendenvertretung so demokratisch und transparent wie möglich gestalten wollen.

Nach aktuellem Stand wird die Präsidentschaftswahl an der UdK Berlin im Wintersemester 2019/20 als dreistufiges Verfahren stattfinden. Die eingegangenen Bewerbungen werden am 16.10.2019 durch den Akademischen Senat (AS) in nicht-öffentlicher Sitzung gesichtet, worauf eine Vorauswahl anhand der Bewerbungsunterlagen erfolgt. Die ausgewählten Bewerber*innen werden für die zweite Novemberwoche (45. KW) zu einer ersten Anhörung im AS eingeladen, die ebenfalls nicht-öffentlich stattfinden wird. Anschließend beschießt der AS darüber, welche Kandidierende in den Wahlvorschlag an den Erweiterten Akademischen Senat (EAS) aufgenommen werden. Diese Kandidierenden stellen sich dann am 11. Dezember 2019 einer zweiten, diesmal öffentlichen Anhörung im EAS, woraufhin die Wahl folgt.

Wahlverfahren
Im Rahmen des Wahlverfahrens bedauert der AStA, dass die Hochschulöffentlichkeit erst am Ende des Auswahlverfahrens die Möglichkeit bekommt, die Kandidierenden kennenzulernen und de facto keinen Einfluss auf die Vorauswahl hat. Damit wird der Meinungsbildung unter den Mitgliedern der UdK Berlin wenig bis kein Raum gegeben.

Öffentliche Anhörung und Wahl
Zur öffentlichen Anhörung am 11.12.2019 und der darauffolgenden Wahl setzt sich der AStA für die Herstellung einer breiten Hochschulöffentlichkeit ein und erwartet, dass die zuständigen Stellen der Hochschule die notwendigen Bedingungen dafür einrichten. Die hochschulöffentlichen Anhörungen sollten an einem zentralen Ort stattfinden und die Mitglieder der UdK, insbesondere die Studierenden, frühzeitig eingeladen werden, z.B. durch E-Mail-Versand und Aushänge. Als Räumlichkeit hält der AStA den Konzertsaal der UdK Berlin für ideal, der neben einem angemessenen Rahmen mehr als genügend Platz und die technischen Voraussetzungen für ein breites Publikum bietet.

Darüber hinaus fordert der AStA die Befreiung aller Studierenden, die an der Anhörung teilnehmen möchten, von der Anwesenheitspflicht im Unterricht.

Auswahlkriterien
Für den AStA steht bei der Wahl der oder des nächsten UdK-Präsident*in neben der ausreichenden Qualifizierung eine facettenreiche Vision über die Zukunft der Universität im Vordergrund. Die Bewerbenden müssen sich unserer Meinung nach zu politischen und strukturellen Änderungen an der UdK und der Kunsthochschullandschaft positionieren und dazu eine vorausschauende und strategische Haltung einnehmen.

Schwerpunkte sind in diesem Zusammenhang:

  • Einbindung und Stärkung der Studierendenschaft und die Demokratisierung der Hochschule
  • Verbesserung der Studienqualität und der Arbeitsbedingungen
  • Förderung von Diversität, eine starke Gleichstellungspolitik und antidiskriminatorische Arbeit
  • Verbesserung der Studiensituation von internationalen Studierenden und der internationalen Beziehungen,
  • Verbesserung der internen Kommunikation und von Entscheidungswegen in Bezug auf Transparenz und Unmittelbarkeit
  • Weiterentwicklung von Inter- und Transdisziplinarität zwischen den Studiengängen
  • Stärkere Förderung der Studierenden und des künstlerischen & wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Verbesserung der Sichtbarkeit und der Verankerung der UdK Berlin in der Stadt
  • Klare politische Haltung für die Künste in Berlin und im globalen Kontext.

Berlin, der 07.10.2019