Zur Erinnerung: Die Frist zur Einreichung des Sprachnachweises beim IPA endet am 28.02.!
Eine kurze Erinnerung für internationale Studierende: Es sind nur noch 5 Tage Zeit, um einen Antrag auf Verlängerung des Sprachnachweises für das Sommersemester 2022 zu stellen. Internationale Studierende, die das für ihren Studiengang erforderliche Sprachniveau nicht erreicht haben, sollten das Formular hier ausfüllen.
Eine weitere Erinnerung ist der offene Aufruf des AStA an internationale Studierende, eure Sorgen und Erfahrungen mit Sprachkursen und Sprachzertifikaten mitzuteilen. Wir haben ein offenes Ohr für eure Anliegen und arbeiten weiterhin hart daran, eine gemeinsame Lösung zu finden. Bitte schreibt uns - antidispolitik@asta-udk-berlin.de.
DownloadsZur Erinnerung: Die Frist zur Einreichung des Sprachnachweises beim IPA endet am 28.02.!
- - Du kannst eine Fristverlängerung beantragen, auch wenn Du dies bereits in den vergangenen Semestern getan hast.
- - Es besteht eine Ausnahmesituation aufgrund der aktuellen Corona-Lage und der fehlenden Deutschkurse an der UdK.
- - Das auszufüllende Formular ist der „Antrag auf Verlängerung bei befristeter Einschreibung." Dieser muss von dir und deiner*m Fachklassenlehrer*in / Hauptfachlehrer*in ausgefüllt und unterschrieben, fristgerecht bei der*dem zuständigen Mitarbeiter*in beim IPA eingereicht werden.
- Wenn Du Hilfe benötigst, kannst Du den AStA-Antidiskriminierungberater unter +491775661564 erreichen.
- Oder auch eine E-Mail an antidispolitik@asta-udk-berlin.de senden. Setzt Sie gerne unter CC bei eurer E-Mail an das IPA!