Bewerbt euch bis zum 4.12.2018 für einen Sitz im Studierenden Parlament der UdK!

Das Studierendenparlament (StuPa) der UdK besteht aus 30 von Euch gewählten Mitgliedern, die einmal monatlich während des Semesters tagen. Hier werden hochschulpolitische Themen besprochen und ausgetauscht, gemeinsam mit den Referent*innen des AStA, welche vom StuPa gewählt und berufen wählen.

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Die Wahl des Studierendenparlaments(StuPa) der UdK Berlin findet am 11.-12. Dezember 2018  statt.

Du kannst Dich wählen lassen!

Wahlvorschläge müssen bis zum 04.12.2018 beim studentischen Wahlvorstand auf den von ihm herausgegebenen Formular eingegangen sein. Sie liegen im IPA aus oder werden vom Wahlvorstand versandt (wahlvorstand@asta-udk-berlin.de). Ausgefüllt entweder per Mail senden oder per Post oder Hauspost beim Pförtner bitte an folgende Adresse schicken:

AStA UdK Berlin
Allgemeiner Studierendenausschuss der Universität der Künste Berlin
"StuPa Wahlvorschlag 2018"
Hardenbergstraße 33
D-10623 Berlin

Die Wahlvorschläge werden am 04.12.2018 per Aushang und auf der Internetseite des AStA (www.asta-udk-berlin.de) veröffentlicht.

Wie wird gewählt?
Demokratisch! Die geheime Urnenwahl findet als personalisierte Verhältniswahl statt, es sei denn es kommt nur eine Liste zustande. Dann findet eine Mehrheitswahl statt. Vergiss an der Urne Deinen Studierendenausweis nicht. Die Stimmauszählung ist öffentlich. Sie findet am 12.12.2018 ab 17.00 Uhr in der Hardenbergstraße 33, 10623 Berlin, Raum 9 statt.


Briefwahl ist auf schriftlichen Antrag an den Wahlvorstand, c/o AStA UdK, Hardenbergstraße 33, 10623 Berlin, möglich. Der Antrag muss am 04.12.2018, 15.00 Uhr beim Wahlvorstand eingegangen sein. Daraufhin versenden wir an deine Privatadresse die Wahlunterlagen. Die Formulare für die Briefwahl erhältst du in den Räumen des AStAs oder auf Anfrage per Mail (wahlvorstand@asta-udk-berlin.de) Wer von der Urnenwahl Gebrauch gemacht hat, darf nicht mehr an der Briefwahl teilnehmen. Der Wahlbrief muss bis zum Ende der Wahlhandlung am 12.12.2018, 16:30 Uhr beim Wahlvorstand eingegangen sein.

Einsprüche gegen das vorläufige Wahlergebnis müssen spätestens drei Werktage nach Bekanntgabe beim zuständigen Wahlvorstand eingelegt und schriftlich begründet werden.

Im Anhang  findest Du das  Formular zum Wahlvorschlag  und die Satzung des StuPa (inkl. Wahlordnung).

  • Den Wahlen liegen folgende Vorschriften zugrunde: 
  • Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) i.d.F. vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378) 
  • Hochschul-Wahlgrundsätze-Verordnung (HWGVO) vom 26.08.1998 (GVBl. 249), zuletzt geändert durch Verordnung vom 24.11.2014 (GVBl. 525), 
  • Grundordnung der Hochschule der Künste Berlin vom 05.02.2014(UdK-Anzeiger 3/2015), 
  • Wahlordnung der Universität der Künste Berlin (WO UdK) vom 31. August 2016 (UdK-Anzeiger 7/2016) und
  • Satzung der Studierendenschaft der UdK vom 09.05.2012 sowie Wahlordnung für die Wahlen zum Studierendenparlament der UdK Berlin vom 09.05.2012 veröffentlicht im UdK-Anzeiger vom 28.01.2013 (2/2013).