Bündnis Soforthilfe für Studierende
Der AStA der UdK Berlin unterstützt Bündnis Soforthilfe für Studierende n Verbindung mit der Petition.
Für Studierende, welche sich aufgrund wegfallenden Einkommens in einer finanziellen Notlage befinden, muss vom Bund ab dem 30. März eine Soforthilfe ohne vorherige Bedürftigkeitsprüfung im Umfang von 3000 Euro vergeben werden.
Bei der nachträglichen Feststellung der Bedürftigkeit übernimmt der Bund die Kosten der Soforthilfe. Im Nichtbedürftigkeitsfall wandelt sich die Zahlung in einen zinslosen Kredit um, der mit Ablauf von 10 Jahren fällig wird.
Es wurde vorgeschlagen, dass eine Ausschüttung des Geldes unkompliziert per Onlineverfahren über die KfW abgewickelt wird. Das System muss spätestens bis zum 30. März voll funktionsfähig und barrierefrei zugänglich sein, damit betroffene Studierende Anfang April ihre laufenden Kosten bezahlen können.
Mehr Info unter: https://studi-soforthilfe-corona.org/
Petition unterschreiben unter: https://www.openpetition.de/petition/online/soforthilfe-fuer-studierende-jetzt
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#nichtsemester
https://www.nichtsemester.de/cbxpetition/offener-brief/
Der AStA der UdK Berlin unterstützt das Anliegen dieses offenen Briefes. Gerade im künstlerisch-praktischen Bereich sind die Einschränkungen für Studierende durch die Schließung der Hochschulgebäude gravierend – Maler*innen und Bildhauer*innen haben kein Atelier, Musiker*innen keine Proberäume, allen fehlt der Zugang zu Werkstätten, u.s.w. Wir finden es richtig, jetzt verstärkt mit digitalen Formen des künstlerischen Schaffens zu experimentieren; Eine reguläre Wertung des Semesters benachteiligt allerdings die Studierenden der UdK Berlin in besonderem Maße da künstlerische Leistungen nicht oder nur sehr eingeschränkt erbracht werden können, und es trifft insbesondere diejenigen, denen geeignete Ausweismöglichkeiten aufgrund ihrer finanziellen und sozialen Lage fehlen.
VBB-Semestertickets von WS 19/20 werden weiter akzeptiert

Es werden VBB-Semestertickets für das Wintersemester 2019/20, die am 31.03.2020 ablaufen, weiter als Fahrausweis zur Nutzung des ÖPNV akzeptiert. Die Regelung gilt vorerst bis einschließlich 30.04.2020. Voraussetzung ist, dass gleichzeitig eine Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2020 vorgelegt werden kann.
Für Studienanfänger*innen im Sommersemester 2020, die von der Hochschule kein VBB-Semesterticket erhalten haben bzw. werden, können wir derzeit keine Lösung anbieten. Wir gehen davon aus, dass in der nächsten Zeit keine Fahrtanlässe bei der Personengruppe bestehen werden. An den meisten Hochschulen finden keine Präsenzvorlesungen mehr statt und Mensen, Bibliotheken sowie andere öffentliche Bereiche sind nicht mehr zugänglich. Deshalb müssen wir darauf hinweisen, dass alle Studienanfänger*innen ohne gültiges Semesterticket, sich bei Fahrtanlass ein Ticket kaufen müssen. Eine Erstattung für diese gekauften Tickets ist bisher nicht vorgesehen, Immatrikulationsbescheinigungen werden nicht als Ersatz-Ticket anerkannt.
Können VBB-Semestertickets bei Verlust nicht ersetzt werden, muss bei Fahrtanlass ebenfalls ein Ticket gekauft werden. Eine Erstattung für diese gekauften Tickets ist bisher nicht vorgesehen, Immatrikulationsbescheinigungen alleine werden nicht als Ersatz-Ticket anerkannt.
Diese Regelung wurde erst einmal bis einschließlich 30.04.2020 getroffen. Mitte April 2020 wird die Situation neu bewertet. Wir werden Sie dann erneut benachrichtigen.
Alle anstehenden Prüfungen finden bis auf Weiteres nicht mehr statt.

Zwischen dem Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung und den Berliner Hochschulen wurde das Vorgehen zu den anstehenden Prüfungen vereinbart.
Für die Universität der Künste Berlin bedeutet das folgendes:
Alle anstehenden Prüfungen finden bis auf Weiteres nicht mehr statt. Sie werden zu einem späteren Zeitpunkt angeboten.
Die Berliner Hochschulen haben zudem vereinbart, dass Fristen für Anmeldung sowie Abgabe von Bachelor- und Masterarbeiten, Abschlussarbeiten und vergleichbare Studien- und Prüfungsleistungen sowie Promotionsfristen um zwei Monate verlängert werden. Zu diesen Fristen kann es weitere Anpassungen geben, sollte der Hochschulbetrieb länger aussetzen und dabei auch die Bibliotheken länger geschlossen sein.